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Totalrevision der Gemeindeordnung; Einladung zur Vernehmlassung

31. Oktober 2018

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Gemeinderat legt Ihnen heute den Entwurf für die Totalrevision der Gemeindeordnung vor. Die Überarbeitung ist nötig, um die «kommunale Verfassung» mit dem neuen Gemeindegesetz in Einklang zu bringen.

Bewährtes beibehalten, die Grundzüge der Gemeindeorganisation weiterführen und Notwendiges ändern waren die Leitlinien des Gemeinderates für die aktuelle Revision. Die Vorlage ist im Detail mit einer kommentierten synoptischen Gegenüberstellung der heutigen und geplanten Gemeindeordnung dargestellt. Die wesentlichen Inhalte der Revisionsvorlage lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Gemeindeordnung regelt die organisatorischen Grundzüge

Eine wesentliche Neuerung des neuen Gemeindegesetzes des Kantons Zürich besteht darin, dass in der Gemeindeordnung lediglich die Grundzüge der Organisation geregelt werden. Die übrige Behörden- und Verwaltungsorganisation der Gemeinde wird in Erlassen geregelt.

Zweckverbände

Die Abstimmung über den Erlass und nachfolgende Änderungen von Zweckverbandsstatuten müssen neu zwingend an der Urne erfolgen und nicht wie bisher in der Gemeindeversammlung. Ebenso hat die Abstimmung über die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit in Form einer juristischen Person des Privatrechts (z.B. AG, Verein, GmbH) an der Urne zu erfolgen.

Einbürgerungskompetenz: Übergang an den Gemeinderat

Mit der neuen Gemeindeordnung soll die Kompetenz zur Einbürgerung vollumfänglich dem Gemeinderat übertragen werden. Heute existiert eine Zweiteilung in der Zuständigkeit zwischen Gemeinderat (für sogenannte «Pflichtaufnahmen») und Gemeindeversammlung (für Bewerber «ohne Anspruch»).

Der Gemeinderat hat als Exekutivorgan Zugang zu allen relevanten Akten und ist folglich die geeignete Instanz, um eine sorgfältige und rechtsgleiche Durchführung des Einbürgerungsverfahrens zu gewährleisten. Das Einbürgerungsverfahren stellt – gemäss Definition des Bundesgerichtes – keine politische Handlung sondern einen Verwaltungsakt dar.

Ein weiterer Grund für die Bündelung der Einbürgerungskompetenz beim Gemeinderat ist nicht zuletzt die Rechtsprechung. Im Einbürgerungsverfahren wird über die Rechtsstellung einzelner Personen entschieden. Die Bundesverfassung verlangt, dass den Gesuchstellern das rechtliche Gehör zu gewähren ist. Wird dieses verweigert, heben die Gerichte den Entscheid als verfassungswidrig auf. Bei Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs durch die Gemeindeversammlung hat der Versammlungsleiter nach den Gründen zu fragen und darüber abstimmen zu lassen. Wird keine rechtsgenügende Begründung angegeben, können die übergeordneten Instanzen die Einbürgerung verfügen. Das vermag nicht zu befriedigen. Der Begründungspflicht bei ablehnenden Entscheiden kann der Gemeinderat am besten nachkommen und die Persönlichkeitsrechte der Gesuchstellenden sind am besten gewährleistet, wenn für den Einbürgerungsentscheid der Gemeinderat als Exekutivbehörde zuständig ist. Einen Schritt, den die grosse Mehrheit der Zürcher Gemeinden bereits vollzogen hat. Im Übrigen hat die hiesige Gemeindeversammlung den Anträgen des Gemeinderats auf Einbürgerung seit vielen Jahren ausnahmslos zugestimmt. Offensichtlich vertraut sie darauf, dass der Gemeinderat die Abklärungen seriös vornimmt.

Finanzkompetenzen

Die Kompetenzen von Urne, Gemeindeversammlung und Behörden in finanzieller Hinsicht bleiben grundsätzlich unverändert.

Wir laden Sie ein, die Unterlagen zu studieren und Ihre allfälligen Bemerkungen bis am 15. Januar 2019 an den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 6, Postfach, 8636 Wald ZH oder an gemeinde@wald-zh.ch zu richten. Ergänzende Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gemeindeschreiber Martin Süss, Tel. 055 256 52 40 oder martin.suess@wald-zh.ch.

Parallel zur Vernehmlassung läuft das kantonale Vorprüfungsverfahren. Die Abstimmung über die totalrevidierte Gemeindeordnung ist für den 19. Mai 2019 geplant, das Inkrafttreten, nach der Genehmigung durch den Regierungsrat, schliesslich auf den Herbst 2019.

Besten Dank für Ihr Interesse.

Gemeinderat Wald ZH

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