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Medienmitteilungen des Gemeinderates vom 3. Oktober 2018

4. Oktober 2018

Amtliche Inserate ab 2019 im Internet

Die Gemeinde wird ihre amtlichen Inserate zukünftig nur noch elektronisch im Internet
veröffentlichen. Ab dem 1. Januar 2019 wird die Gemeindewebseite www.wald-zh.ch das Printmedium «Zürcher Oberländer» als amtliches Publikationsorgan ablösen.

Der Regierungsrat hat die Publikation mit elektronischen Mitteln neu geregelt: Die Gemeinden
können festlegen, ihre Erlasse, allgemein verbindlichen Beschlüsse und Wahlergebnisse amtlich nur noch im Internet zu veröffentlichen. Dies hat der Gemeinderat nun beschlossen. Gestützt auf die kommunale Gemeindeordnung gehört die Bestimmung des amtlichen Publikationsorgans zu den Kompetenzen des Gemeinderates.

Mediennutzung im Alltag

In Anbetracht der Medien-Nutzungsverlagerung sowie der besseren Zugänglichkeit für ein
breiteres Zielpublikum ist es angezeigt, künftig die amtlichen Publikationen mit elektronischen
Mitteln vorzunehmen. Zudem kann die Gemeinde einen grossen Teil der bisher angefallenen Inseratekosten einsparen. Die prozentuale Abdeckung der Bevölkerung mit elektronischen Kanälen ist bedeutend höher als diejenige durch ein kostenpflichtiges Zeitungsabonnement. In Wald verfügte 2017 noch ein Viertel der Haushalte über ein Abonnement des «Zürcher Oberländer»; eine unzulängliche Reichweite für die über das amtliche Publikationsorgan kommunizierten Informationen und Mitteilungen. Gleichzeitig setzt sich die Digitalisierung im Alltag immer stärker durch: Die Nutzung elektronischer Informationsquellen steigt laufend, so dass je länger je mehr Einwohnerinnen und Einwohner über die gemeindeeigene Webseite erreicht werden können.

Umsetzung per 1. Januar 2019

Ab dem neuen Jahr werden offizielle Inserate wie Traktanden der Gemeindeversammlung, Abstimmungsresultate oder Bauvorhaben immer zweimal wöchentlich – am Dienstag und am Freitag – auf der Gemeindewebseite veröffentlicht. Für die damit verbundenen Rechtswirkungen, insbesondere die Fristauslösung, ist die elektronische Fassung massgebend. Bei Publikationen, die zwingend auch im kantonalen Amtsblatt erscheinen müssen, wird der Veröffentlichungstag koordiniert. Sämtliche Inserate werden zudem im Schaukasten beim Gemeindehaus aufgehängt. Weiterhin im «Zürcher Oberländer» zu finden sein werden die amtlichen Todesanzeigen sowie die Versteigerungsanzeigen des Betreibungs- und Gemeindeammannamts.

Informiert sein – Newsletter abonnieren!

Auf der Gemeindewebseite www.wald-zh.ch wird es noch vor Ende des Jahres 2018 möglich sein, einen Newsletter nur für die amtlichen Publikationen zu abonnieren. Die News-Abonnenten erhalten so zeitnah alle Mitteilungen der Gemeinde bequem per E-Mail und sind immer rasch über erfolgte Veröffentlichungen informiert.

 

Friedhof: Erneuerung Aufbahrungsräume

Die beiden Aufbahrungsräume auf dem Friedhof Wald werden zeit- und bedarfsgerechter gestaltet. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Kredit bewilligt.

Das Friedhofgebäude sowie die zwei Aufbahrungsräume wurden 1969 erbaut und sind dementsprechend in die Jahre gekommen. Zudem erlauben die beiden Walder Aufbahrungsräume keinen direkten Kontakt zu den Verstorbenen, da diese durch eine geschlossene Glasscheibe von den Hinterbliebenen getrennt sind. Die Erkenntnis, wie wichtig der Abschied am Leichnam für die Angehörigen sein kann, reifte immer mehr. Man muss begreifen und verstehen, was geschehen ist. Das Wort «begreifen» sagt alleine schon viel aus und heisst: geistig erfassen, verstehen, betasten, greifend prüfen usw. Um das Abschiednehmen in der ohnehin schwierigen Situation zeit- und bedarfsgerechter zu gestalten, wird nun eine Sanierung und Öffnung der beiden Aufbahrungsräume angegangen. Der Gemeinderat hat einen Kredit von 67'000 Franken für die Erneuerung des ersten Raumes gesprochen. Der zweite folgt im kommenden Jahr.

 

Aus dem Gemeindehaus in Kürze

  • Der Gemeinderat hat den Vertrag mit der Keller Recycling AG, Hinwil, für den Betrieb der Wertstoffsammelstellen (Haupt- und Nebensammelstellen) um zwei Jahre – bis am 31. Juli 2021 – verlängert. Diese Verlängerungsoption ist Bestandteil des Grundvertrags mit dem beauftragten Unternehmen.

  • Der Zustand der Forhaldenstrasse, von der Unterbachstrasse bis zur Tännlerstrasse, hat sich in letzter Zeit gravierend verschlechtert, so dass die Strasse saniert werden muss. Die Gesamtausbaulänge beträgt gut 1'000 Meter. Der Gemeinderat hat einen entsprechenden Ausführungskredit in der Höhe von 880'000 Franken bewilligt. Die Arbeiten erfolgen noch im Herbst 2018.

  • Private Grundstücke und Bauten werden häufig mit Bepflanzungen gegen den öffentlichen Strassenraum und Fussgängerbereich abgegrenzt. Durch das natürliche Wachstum dieser Pflanzen kann es zu Sichtbehinderungen von Verkehrsteilnehmern und damit zu Risikosituationen im Verkehrsraum kommen. Auch die Gewährleistung verschiedener Dienstleistungen wie Kehrichtabfuhr und Winterdienst ist durch einen vernachlässigten Pflanzenrückschnitt betroffen, da die Fahrzeuge durch Äste, welche in das Lichtraumprofil herausragen, beschädigt werden können. Die Gemeinde ersucht die privaten Liegenschaftsbesitzer, Bäume und Sträucher, die in den öffentlichen Grund wachsen, auf das erforderliche Lichtraumprofil gemäss folgender Skizze zurückzuschneiden. Das Lichtraumprofil ist dauernd freizuhalten.

Vertiefende Informationen zum Thema finden sich auf der
Gemeindewebseite www.wald-zh.ch (Suchbegriff Pflanzenrückschnitt).

 

Ansprechperson bei Rückfragen: Martin Süss, Gemeindeschreiber,

Telefon 055 256 52 40, E-Mail martin.suess@wald-zh.ch

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