Inhalt
Häufige Fragen (FAQ)
Andere
Ein amtlicher Befund hält den tatsächlichen Zustand einer Sache fest. Dabei wird alles protokolliert, was mit den Sinnen wahrgenommen werden kann, wobei die Schlussfolgerungen zu den Feststellungen grundsätzlich weggelassen werden und besondere (wissenschaftliche, technische) Fachkenntnisse nicht nötig sind.
Es werden keine Offerten erstellt.
Achten Sie auf Blaualgen
Blaualgen kommen natürlicherweise in allen Gewässern vor. Sie können giftige Stoffe abgeben.
Wir empfehlen für Menschen und Hunde:
+ Nur in klarem Wasser schwimmen und baden
+ Hunde nur klares Wasser trinken lassen
– Meiden Sie:
– Ansammlungen von Algen
– trübes und verfärbtes Wasser
– Stellen, wo sich Flocken, Schlieren oder ein schmieriger Film auf dem Wasser bilden
Mehr Informationen und Bilder von Blaualgen:
zh.ch/blaualgen
Informieren Sie bitte den Werkhof Wald ZH.
Tel. 055 246 20 50 oder werkhof@wald-zh.ch.
Heidi Diethelm, Tel. 055 246 18 19
Die aktuellsten Informationen finden Sie auf www.swisscom.ch/ip
Gratisnummer für Einwohner/innen 0800 800 800
Gratisnummer für KMU 0800 055 055
Informieren Sie die für Sie zuständige Wasserversorgung.
Ausweise
Melden Sie sich bei der zuständigen Person für ein Erstgespräch. Sie werden informiert, wie das Verfahren abläuft und auf was Sie achten müssen.
Sind die grundlegenden Voraussetzungen gegeben, dann werden Ihnen in der Präsidialabteilung die nötigen Unterlagen ausgehändigt.
Bauen und Planen
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle in der Abteilung Raumentwicklung und Bau.
Viele Informationen und die Broschüre 52 Fragen und Antworten rund um das hindernisfreie Bauen finden sich auf der Webseite von Eric Bertels.
- Neubauten (ab 6 m² Bodenfläche und 2.5 m Höhe)
- Um- und Erweiterungsbauten (Beseitegen von Trennwänden zwischen Wohnräumen ist nicht Bewilligungspflcihtig)
- Nutzungsänderungen von baurechtlicher Bedeutung
- Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen
- Wesentliche Geländeänderungen
- Mauern, geschlossene Einfriedungen (ab 0,8 m Höhe)
- Fahrzeugabstellplätze, Werk- und Lagerplätze
- Reklameanlagen
- Aussenantennen
- Unterteilung von Grundstücken
Betreibungen
Eine Betreibungsauskunft kann aus Datenschutzgründen nicht telefonisch erteilt werden, weil die Berechtigung an der Auskunft nicht überprüft werden kann. Vielmehr muss der Betreibungsauszug persönlich oder mittels schriftlichem Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt ihres Wohnortes angefordert werden. Die Auskunft ist kostenpflichtig. Die Kosten für einen Auszug belaufen sich auf Fr. 17.00. Im Regelfall muss dieser persönlich beim Betreibungsamt abgeholt werden. Diverse Ämter bieten aber auch eine postalische Zustellung an, wobei hierbei noch weitere Kosten anfallen.
Handelt es sich um einen Betreibungsauszug einer anderen Person, so muss ein Einsichtsinteresse geltend gemacht werden. Ein solches ist insbesondere gegeben, wenn jemand die Kreditwürdigkeit von Vertragspartnern abklären will. Der Interessennachweis ist durch Verträge, Offerten, Bestellscheine und dergleichen zu erbringen.
Für die Erlangung des eigenen Betreibungsauszugs genügt der Nachweis der Identität. Der Auszug kann persönlich beim Amt oder schriftlich unter Beilage einer Kopie der Identitätskarte oder des Reisepasses bezogen werden. Ebenfalls möglich ist es, dass ein Dritter den Betreibungsauszug mit einer schriftlichen Vollmacht beim Betreibungsamt bezieht.
Der Betreibungsauszug ist eine Momentaufnahme, das heisst er ist grundsätzlich nur im Moment der Ausstellung gültig. In der Praxis wird der Auszug erfahrungsgemäss bis zwei Monate nach der Ausstellung akzeptiert.
Er umfasst alle nicht gelöschten Einträge der vergangenen fünf Jahre und alle offenen Verlustscheine. Die Praxis wurde eidgenössisch vereinheitlicht und ist in allen Kantonen gleich. Der Zeitraum umfasst immer die vergangenen 5 Jahre.
Da Betreibungsämter lokal oder bezirksweise organisiert sind, gibt ein Auszug aus dem Betreibungsregister nur Auskunft über jene Betreibungen, die auf dem Betreibungsamt des betreffenden Wohnorts eingeleitet wurden. Hat jemand innerhalb der letzten fünf Jahre den Wohnort gewechselt, so müssen auf zwei oder mehreren Betreibungsämtern Auskünfte verlangt werden.
Die Gebühr für den Erlass, die doppelte Ausfertigung, die Eintragung und die Zustellung des Zahlungsbefehls bemisst sich nach der Höhe der Forderung und beträgt inkl. Auslagen des ersten Zustellungsversuchs:
Forderung bis Fr. 100.– |
Fr. 20.30 |
Forderung über Fr. 100.– bis Fr. 500.– |
Fr. 33.30 |
Forderung über Fr. 500.– bis Fr. 1'000.– |
Fr. 53.30 |
Forderung über Fr. 1'000.– bis Fr. 10'000.– |
Fr. 73.30 |
Forderung über Fr. 10'000.– bis Fr. 100'000.– |
Fr. 103.30 |
Forderung über Fr. 100'000.– bis Fr. 1'000'000.– |
Fr. 203.30 |
Forderung über Fr. 1'000'000.– |
Fr. 413.30 |
Die Kosten sind vom Gläubiger vorzuschiessen. Ohne Vorschussleistung ist das Betreibungsamt berechtigt, unter Anzeige an den Gläubiger die verlangte Betreibungshandlung einstweilen zu unterlassen. Die übrigen Betreibungskosten (dazu zählen auch die Kosten für das Rechtsöffnungsverfahren, nicht aber die Kosten für die zivilrechtliche Beseitigung des Rechtsvorschlags) werden vom Betreibungsamt jeweils automatisch zur Forderung des Gläubigers dazugerechnet.
Fehlt eine Urkunde so ist der Forderungsgrund mit genauen Hinweisen auf den Rechtsgrund (Kauf, Darlehen, Miete, Lohnguthaben usw.) anzugeben. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet den Titel einer fälligen Forderung anzugeben. Als Forderungsurkunde gilt jedes Dokument, aus dem die Verpflichtung des Schuldners hervorgeht. Das Dokument sollte nicht zusammen mit dem Betreibungsbegehren eingereicht werden. Es wird allenfalls später zur Beweisführung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung benötigt. Das Datum der Forderung ist dasjenige der Entstehung, nicht der Fälligkeit.
Frühestens 20 Tage, spätestens ein Jahr, sofern kein Rechtsvorschlag erhoben oder dieser rechtsgültig beseitigt wurde, nach Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 69 SchKG) kann die Fortsetzung der Betreibung mit dem Fortsetzungsbegehren beantragt werden (Art. 88 SchKG).
Ja, denn gemäss Art. 8a Abs. 3 lit. C des SchKG erhalten Dritte in einer Betreibungsauskunft keine Kenntnis mehr von Betreibungen, die der Gläubiger zurückgezogen hat. Sämtliche Betreibungen können, unabhängig vom Stand des Verfahrens, jederzeit zurückgezogen werden.
Das Betreibungsamt handelt streng nach dem SchKG. Zahlungsaufschub oder Raten können daher nur mit dem Gläubiger vereinbart werden. Ist eine solche Vereinbarung getroffen, nimmt der Gläubiger Kontakt mit dem Betreibungsamt auf.
Feuerschutz und Feuerwehr
Alarmieren, retten (Telefon 118), löschen
- Alarmieren
- Alarmieren Sie die Feuerwehr: Telefon 118.
- Warnen Sie gefährdete Personen.
- Retten
- Retten Sie Menschen und Tiere aus dem brennenden Raum.
- Schliessen Sie Fenster und Türen und verlassen Sie die Brandstelle über die Fluchtwege.
- Bei verrauchten Treppenhäusern: Bleiben Sie in der Wohnung und warten Sie am Fenster auf die Feuerwehr.
- Löschen
- Bekämpfen Sie den Brand mit geeigneten Mitteln (Handfeuerlöscher, Löschdecke etc.)
- Weisen Sie die eintreffende Feuerwehr ein.
Freizeit
Der Veranstaltungskalender «Agenda» der Gemeindewebseite steht für Anlässe zur Verfügung, die für eine nicht bestimmte, breite Öffentlichkeit gedacht sind, primär kulturellen Charakter haben und in der Regel kostenlos sind (Ausnahmen: Konzerte, Theateraufführungen und Darbietungen von professionellen Künstlern).
Nicht publiziert werden Veranstaltungen, Kurse und dergleichen, die einen kommerziellen Zweck verfolgen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein Hobby oder eine nebenberufliche Tätigkeit handelt.
Hüttenverwalter: Harald Wettstein, Brüglenweg 7, 8636 Wald ZH, Tel. 055 246 41 43, choli@vefoe.ch, www.choli-wald.ch.
Pfadiheim Hischwil
Alle Informationen unter www.hischwil.ch
Höhle Brandenfels, auch Mondmilchgubel genannt
Die Höhle bietet eine Feuerstelle und eine Übernachtungsmöglichkeit für mehrere Personen. Sie kann nicht im Voraus reserviert werden und sie wird auch nicht von einer bestimmten Person oder Stelle betreut.
Die Höhle bietet eine Feuerstelle und befindet sich auf Gemeindegebiet von Hinwil. Eine Reservation ist nicht möglich. Auch hier gibt es keine Betreuungsperson.
Hier eine unvollständige Liste von bekannten Lokalen, die für verschiedene Zwecke gemietet werden können. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei den einzelnen Angeboten über die Mietbedingungen.
Was |
Räume |
Anzahl Plätze |
Geeignet für |
Kontakt |
Telefon |
3 |
Keine Angabe |
Essen, Feste, Versammlungen |
055 246 51 15 |
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2 |
Bis 50 |
Seminare, Schulungen |
055 246 70 20 |
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4 |
Bis 100 |
Anlässe, Essen, Feste |
055 266 22 30 |
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1 |
Ca. 80 |
Anlässe, Essen, Feste |
B. + W. Dietrich |
055 246 41 18 |
|
2 mit Bühne |
Bis 300 |
Anlässe, Essen, Feste |
055 256 52 99 |
||
3 |
Bis 50 |
Essen, Feste, Sitzungen, Versammlungen, Schulung |
055 256 17 07 |
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Rest. Hiltisberg |
1 mit Bühne |
Bis 30 |
Feste, Musik |
Bitte telefonisch kontaktieren |
055 246 67 07 |
2 |
Bis 70 |
Essen, Sitzungen, Versammlungen |
079 675 01 35 |
Bieten Sie ebenfalls einen oder mehrere Räume an, die für solche Anlässe gemietet werden können? Gerne nehmen wir Ihre Angaben unter webmaster@wald-zh.ch entgegen und ergänzen die Liste. Es können keine Auskünfte zu den einzelnen Lokalen erteilt werden.
Geld
Bitte informieren Sie sich direkt auf der Homepage der SVA Zürich unter www.svazurich.ch/ipv oder unter Tel. 044 448 53 75.
Gesundheit
- Gemeindehaus, Einwohnerkontrolle
- Hauptsammelstelle Rütistrasse
- Migros
- Coop
- Einige Detailhandelsgeschäfte
- Landi
- Poststelle
Im Todesfall
Die Antworten finden Sie hier.
Internetauftritt
Sie finden die Anleitung, wenn Sie dem folgenden Link folgen:
https://www.wald-zh.ch/_docn/2056838/Newsletter_abonnieren.pdf
Kinder
Rund um Tiere
In der Gemeinde Wald sind für die Amtsdauer 2018-2022 Ernst Kocher als Schiedsrichter und Albert Hess als Schiedsrichter-Stv. ernannt worden.
Für die Entfernung oder Umsiedlung eines Wespennestes oder Hornissennestes wenden Sie sich bitte an einen privaten Anbieter von Schädlingsbekämpfung oder Kammerjäger aus der Region.
Steuern
Steuererklärung-Software
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Der Lottogewinn wird zu 100% als Einkommen versteuert. Wenn Verrechnungssteuer abgezogen worden ist, wird dieser Betrag ab Steuerperiode 2017 der Steuerrechnung des entsprechenden Jahres gutgeschrieben.
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- Unterschriebene PC-Steuerformulare (inkl. Wertschriftenverzeichnis)
- Sämtliche Bescheinigungen gemäss Beilagenverzeichnis
- unterschriebene Freigabequittung
- sämtliche Bescheinigungen gemäss Beîlagenverzeichnis
Die Einsprache muss schriftlich, mit eigenhändiger Originalunterschrift erfolgen.
Eine Einsprache per Fax ist auch nicht gültlig.
(gem. Verwaltungsgerichtsentscheid vom 25.10.2006.)
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Falls Sie es wünschen, können Sie bereits ab Januar mit Einzahlungen beginnen (jedoch nicht früher). Diese Zahlungen werden dann bei der provisorischen Rechnung berücksichtigt.
Falls Sie Einzahlungsscheine wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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Mit der provisorischen Steuerberechnung:
Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Spezialdienste, Bändliweg 21 Postfach, 8090 Zürich
Wenn das unversteuerte Vermögen im Zeitpunkt Ihres Schreibens dem Steueramt noch nicht bekannt ist und auch keine Untersuchungshandlungen in dieser Sache laufen, so wird Ihr Schreiben als Selbstanzeige behandelt. In diesem Fall beträgt die Busse lediglich 1/5 der hinterzogenen Steuern. Dies gegenüber einer Busse von 1/3 bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuern im Normalfall.
Auf den 1. Januar 2010 trat in der Schweiz eine sogenannte 'kleine Steueramnestie' in Kraft, welche zwei wesentliche Neuheiten brachte:
- Wenn eine steuerpflichtige Person zum ersten Mal eine Steuerhinterziehung selbst anzeigt, wird auf eine Bestrafung verzichtet. Nachsteuern und Zinsen bleiben jedoch geschuldet.
- Wenn Erben melden, dass ein Verstorbener nicht alle Steuerfaktoren korrekt deklariert hat, erfolgt die Nachbesteuerung dieser Werte nur für die drei letzten Jahre vor dem Tod, statt wie bisher für zehn Jahre.
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Für die Mitarbeitenden der Steuerabteilung ist es hilfreich, wenn in der Steuererklärung unter der Rubrik «sonstige Einnahmen» der Texthinweis (ohne Angabe eines Betrages) steht, dass entweder Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezogen wurde. So erübrigt sich die Frage, wie eine Person ihren Lebensunterhalt bestreiten konnte.
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Wenn Sie die Steuererklärung 2017 bis Mitte März 2018 einreichen, wird die provisorische Rechnung 2018 aufgrund der Faktoren der Steuererklärung 2017 erstellt.
Wenn Sie die Steuererklärung 2017 später einreichen, werden für die provisorische Rechnung 2018 die Faktoren gemäss Steuererklärung 2016 verwendet.
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Bei Überweisungen, die nach dem 30. September bei uns eintreffen, wird Zins belastet.
Durch diese konsequente Verzinsung ist der Skonto hinfällig geworden.
Der Zinssatz beträgt ab Kalenderjahr 2016 0,5%.
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In der Praxis wird die Unterschrift des Vertreters bei Verhinderung der steuerpflichtigen Person wegen schwerer Krankheit oder Landesabwesenheit anerkannt.
Von einer Beanstandung der Unterschrift wird auch abgesehen, wenn das hohe Alter der steuerpflichtigen Person oder enge verwandtschaftliche Beziehungen zum Vertreter das Vertretungsverhältnis als natürlich erscheinen lassen.(vgl. Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz; §133, N 25)
- Vollmacht
Kann die Behörde aus den Umständen auf ein Vertretungsverhältnis schliessen, darf sie sich auf dessen Bestehen verlassen, muss es aber nicht. Sie ist demnach berechtigt, nicht aber verpflichtet, eine schriftliche Vollmacht zu verlangen. (vgl. Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz, §127, N10)
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Bitte bringen Sie folgende Unterlagen gleich mit:
- Bescheinigungen über Auszahlungen von Vorsorgeleistungen
- eine Vertreteradresse in der Schweiz
Falls bereits eine gemeinsame provisorische Rechnung besteht, gilt diese nur noch für den Ehemann. Die Ehefrau erhält eine eigene Rechnung, welche auf einer Schätzung beruht. Es können aber auch genauere Angaben über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse gemacht werden.
Sämtliche Zahlungen, die vor der Trennung an die gemeinsame Rechnung geleistet wurden, werden gemäss § 180 STG beiden Ehegatten je zur Hälfte gutgeschrieben. Das gleiche gilt auch für umgebuchte Steuerguthaben aus früheren Schlussrechnungen, die noch die gemeinsame Steuerpflicht betrafen. Falls eine andere Aufteilung gewünscht wird, muss eine schriftliche Mitteilung, von beiden Ehegatten unterschrieben, erfolgen.
Für ab Jahr 2007 registrierte Partnerschaften ist das Vorgehen genau gleich.
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- volljährig sind und Ihren Wohnsitz in der Gemeinde Wald ZH haben
- im Verlauf des Kalenderjahres von einem anderen Kanton oder vom Ausland in die Gemeinde Wald ZH gezogen sind und am 31. Dezember immer noch hier Wohnsitz haben
- in der Gemeinde Wald ZH eine Liegenschaft besitzen oder an einer Liegenschaft beteiligt sind
- in der Gemeinde Wald ZH ein Geschäft betreiben
Die Rechnung für das Jahr 2018 ist daher nur vorläufig. Je nachdem ob sich das Einkommen/Vermögen entgegen der provisorischen Faktoren erhöht oder vermindert hat, erfolgt bei der definitiven Rechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift.
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Bitte beachten Sie aber, dass bei Ratenzahlungen und Stundungen die Zinsen zu Lasten des/der Steuerpflichtigen weiterlaufen.
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Hier können Sie das Formular auch ausdrucken:
Formulare für die Steuererklärung
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Die genaue Prüfung erfolgt dann durch das Steueramt.
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Gesuch um Sperrung der Daten des Steuerregisters
Wenn von Dritten ein Steuerausweis von Ihnen beantragt wird, muss vom Gesuchsteller folgendes Formular ausgefüllt werden:
Gesuch um Ausstellung eines Steuerausweises bei Datensperre
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Das heisst, die Ehegatten werden neu bereits im Jahr der Heirat rückwirkend für die ganze Steuerperiode gemeinsam besteuert. Sie erhalten automatisch eine neue, gemeinsame Zahlungsempfehlung.
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Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale Zürich, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich
Tel.: 043 259 99 99, Fax: 043 259 99 98, E-Mail: info@kdmz.zh.ch,
Online-Shop
Es steht Ihnen auch gratis ein Download-Programm zur Verfügung, welches Sie bequem zu Hause installieren können:
Download-Version
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Für natürliche Personen und juristische Personen gelten seperate Steueridentifikationsnummern:
- die AHV-Versichertennummer für in der Schweiz ansässige natürliche Personen;
- die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) für in der Schweiz ansässige juristische Personen.
Die eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) und die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) haben diesbezüglich ein Informationsschreiben herausgegeben.
Ein Antrag für ein Zahlungsabkommen oder eine Stundung kann online eingereicht werden. Auch ein Antrag für eine korrigierte provisorische Rechnung, oder eine Adressänderung sowie sonstige Mitteilungen können online veranlasst werden:
Bundessteuer
Telefonische Auskunft erhalten Sie unter 043 259 59 59
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- 0.5% Vergütungs- und Ausgleichszins (ab Kalenderjahr 2012 bis 2015 = 1.5 %)
- 4.5% Verzugszinsen für nicht bezahlte, definitive Steuerrechnungen (ab dem 30. Tag nach Erhalt der Schlussrechnung)
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Umwelt und Ökologie
Das Verbrennen von Abfällen im Freien ist in der Schweiz grundsätzlich verboten.
Eine Ausnahme bilden einzig trockene, natürliche Abfälle aus Wald, Feld und Garten, sofern dabei nur wenig Rauch (Rauch = Feinstaub) entsteht. Im Kanton Zürich sind solche Feuer jedoch nur in den Monaten März bis Oktober zugelassen. Diese Feuer sind aber meist unnötig, und ihre Emissionen belasten Mensch und Umwelt.
Von November bis Februar ist die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Kanton Zürich verboten, mit Ausnahme von Grillfeuern und Brauchtumsfeuern.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Verbindungen / Öffentlicher Verkehr
Sie können hier prüfen, ob es noch Spartageskarten gibt. Sie beziehen die Tageskarten persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle (Reservationen sind in diesem System nicht möglich).
Wohnen
Nein. Der Vermieter darf nicht zur Selbsthilfe greifen. Geben Sie die Wohnung nicht zurück, muss er Sie gerichtlich ausweisen lassen. Kommen Sie dem Räumungs- bzw. Ausweisungsbefehl nicht nach, werden Sie im Kanton Zürich durch das Gemeinde-/Stadtammannamt, gegebenfalls unter Beizug der Polizei, aus der Wohnung ausgewiesen. Es lohnt sich deshalb nicht, sich über den Kündigungstermin in der Wohnung aufzuhalten. Sie müssten auch mit erheblichen Kosten rechnen: für das Ausweisungsverfahren, die Räumungs-, Entsorgungs- und/oder Lagerungskosten und den Schadenersatz des Vermieters, der auch allfällige Kosten des Nachmieters aufgrund eines späteren Einzugs umfasst.
Zivilschutz, Militär
Auf der Webseite der Amtes für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich finden sich alle relevanten Informationen.