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Fachstelle Alter
Rosenthalstrasse 2
8636 Wald ZH
Tel. 055 256 11 70
christine.gasser@wald-zh.ch

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Fachstelle Alter

Persönliche Beratung Bei Fragen rund um das Thema Alter berät die Fachstelle Alter ältere Menschen aus Wald und ihre Angehörigen. Sie erteilt Auskunft über bestehende Angebote im Alte…

Persönliche Beratung

Bei Fragen rund um das Thema Alter berät die Fachstelle Alter ältere Menschen aus Wald und ihre Angehörigen. Sie erteilt Auskunft über bestehende Angebote im Altersbereich und leistet Unterstützung bei der Suche nach passenden Lösungen.

Die Fachstelle Alter befindet sich bei der Stiftung Drei Tannen, Pflegezentrum Rosenthal, Rosenthalstrasse 2, 8636 Wald, im 3. Stock (Büro G3 1.13).

Christine Gasser ist Altersbeauftragte und berät Sie gerne und individuell. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch. Dieses Angebot ist kostenlos.

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Christine Gasser
Tel. 055 256 11 70
christine.gasser@wald-zh.ch

Sozialversicherungen

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für die Einwohner/innen in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA). …

Die AHV-Gemeindezweigstelle ist für die Einwohner/innen in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA).

Personen erhalten Beratung über die Pflichten als Arbeitnehmende, Arbeitgebende oder als Selbstständigerwerbende. Anmeldungen werden entgegengenommen und an die SVA Zürich weitergeleitet. Sämtliche Formulare und Merkblätter über folgende Zweige der Sozialversicherungen können in Papierform bezogen werden (die elektronischen Formulare und Merkblätter finden sich hier):

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
  • IV (Invalidenversicherung)
  • EO (Erwerbsersatzordnung)
  • FAK (Familienausgleichskasse)
  • FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)


Die Anmeldung für die AHV-Altersrente sollte 3 bis 5 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters eingereicht werden. Damit wird gewährleistet, dass die Auszahlung der Rente ab Folgemonat nach Erreichen von Alter 64 bzw. 65 pünktlich erfolgt.

Zusatzleistungen zur AHV/IV

Personen, die mit ihren Renten der AHV oder IV und allfälligen weiteren Einkünften nicht genügend Geld für die Finanzierung des Lebensunterhaltes haben, können unter Umständen einen Ansp…

Personen, die mit ihren Renten der AHV oder IV und allfälligen weiteren Einkünften nicht genügend Geld für die Finanzierung des Lebensunterhaltes haben, können unter Umständen einen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV/IV haben.

Das Gesuch wird gestellt, indem das Gesuchsformular vollständig ausgefüllt und unter Beilage aller notwendigen Unterlagen eingereicht wird. Anschliessend werden die notwendigen Abklärungen getroffen und berechnet, ob aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation ein Anspruch auf Zusatzleistungen besteht.

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