Inhalt

Registerauszüge

Adress- und Datenauskünfte

Einfache Auskunft Im Einzelfall dürfen folgende Daten bekannt gegeben werden: Name Vorname Adresse Zuzugsdatum oder Wegzugsdatum Die einfache Auskunft kostet CHF 15.0…

Einfache Auskunft

Im Einzelfall dürfen folgende Daten bekannt gegeben werden:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Zuzugsdatum oder Wegzugsdatum

Die einfache Auskunft kostet CHF 15.00 und kann via Online-Schalter, schriftlich per E-Mail/Post oder persönlich am Schalter verlangt werden. Die Gebühr versteht sich pro Auskunft und angefragte Person.

Es werden KEINE telefonischen Auskünfte erteilt.

Erweiterte Auskunft

Sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann, können folgende zusätzlichen Daten bekannt gegeben werden:

  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort
  • Zuzugsort/Wegzugsort

Ein berechtigtes Interesse wird angenommen, wenn die anfragende Person beabsichtigt, mittels Gerichtsurkunde, Verlustschein, Vertrag mit gültiger Unterschrift usw., mit einem oder mehreren Einwohnern aus einleuchtenden, nicht offensichtlich rechtsmissbräuchlichen Gründen, in Kontakt zu treten.

Die erweiterte Auskunft kostet CHF 30.00 und kann  via Online-Schalter, schriftlich per E-Mail/Post oder persönlich am Schalter verlangt werden. Die Gebühr versteht sich pro Auskunft und angefragte Person.

Wegzugsadresse

Liegt der Wegzugsort ausserhalb des Kantons Zürich, gilt für die neue Wohngemeinde ein anderes Datenschutzrecht. Dieses Datenschutzrecht enthält unter Umständen Bestimmungen über die Datenbekanntgabe der Gemeinde, die von der zürcherischen Regelung abweichen. Gibt nun die Gemeinde die genaue Wegzugsadresse bekannt, kann diese Regelung unterlaufen werden und der Geltungsbereich des Datenschutzgesetzes des Kantons Zürich wird übermässig ausgedehnt. Handelt es sich beim Wegzugsort um eine andere Gemeinde im Kanton Zürich, steht der Schutz einer allfälligen Datensperre am neuen Ort im Vordergrund. Wird in einem solchen Fall die genaue Adresse und nicht bloss der Ort weitergegeben, besteht die Gefahr, dass eine am neuen Ort eingerichtete Datensperre unterlaufen wird (Quelle: www.datenschutz.ch).

Listenauskünfte

Gestützt auf § 19 MERG können Listenauskünfte durch die Einwohnerkontrolle nur erteilt werden, wenn sie für einen ideellen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Ideelle Zwecke verfolgen allgemein Vereine, Organisationen und Institutionen im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Politik, deren Aktivitäten zum Gemeinschaftsleben beitragen oder im Interesse des Gemeinwohls erfolgen. Die Bekanntgabe von Adresslisten zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen. Die Personendaten können nach bestimmten Kriterien geordnet werden.

Dazu gehören folgende Personendaten:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Datum von Zu- und Wegzug (nicht aber Zu- und Wegzugsort)
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Die Listenauskünfte können nur auf schriftliche Anfrage per Post oder E-Mail angefragt werden. Die Gebühren werden pro Auskunft bzw. nach Aufwand verrechnet.

Aufenthaltsausweis/Heimatausweis

Wer sich vorübergehend ausserhalb seiner Hauptwohnsitzgemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltsausweis. Der Aufenthaltsausweis wird von der Einwohnerkontrol…

Wer sich vorübergehend ausserhalb seiner Hauptwohnsitzgemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Aufenthaltsausweis. Der Aufenthaltsausweis wird von der Einwohnerkontrolle am Hauptwohnsitz zum Zweck der Nebenwohnsitznahme (Wochenaufenthalt oder Nebenniederlassung) ausgestellt.

Der Aufenthaltsausweis kann entweder via Online-Schalter oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Bei persönlicher Vorsprache wird ein amtlicher Ausweis benötigt. Der Aufenthaltsausweis kostet CHF 30.00. (bei Online-Bestellung wird eine Zustellungsgebühr von CHF 1.20 verrechnet).

Der Aufenthaltsausweis ist nur befristet gültig und muss bei der Einwohnerkontrolle des Nebenwohnsitzes hinterlegt werden.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird zur Beurkundung eines Kaufvertrages, für den Erwerb eines Patentes oder zum Erhalt einer Bewilligung eines bestimmten Gewerbes usw. benötigt. Das H…

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird zur Beurkundung eines Kaufvertrages, für den Erwerb eines Patentes oder zum Erhalt einer Bewilligung eines bestimmten Gewerbes usw. benötigt.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann via Online-Schalter oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Bei persönlicher Vorsprache wird ein amtlicher Ausweis benötigt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kostet CHF 30.00. (bei Online-Bestellung wird eine Zustellungsgebühr von CHF 1.20 verrechnet).

Lebensbescheinigung

Die Lebensbescheinigung wird vor allem von ausländischen Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen usw. benötigt. Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönl…

Die Lebensbescheinigung wird vor allem von ausländischen Rentenbezugsberechtigten für Pensionskassen, Sozialversicherungen usw. benötigt.

Eine Lebensbescheinigung kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden; eine Vertretung ist somit nicht möglich.

Die Lebensbescheinigung kann am Schalter der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Bei schriftlich verlangter Lebensbescheinigung ohne persönliche Vorsprache der Person, darf nur bescheinigt werden, dass die Person im Einwohnerregister registriert, also angemeldet ist.

Weiterführende Informationen: Amtliche Beglaubigung.

Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein

Ein Schriftenempfangsschein bzw. eine Meldebestätigung gilt als Quittung für den hinterlegten Heimatschein und gleichzeitig als Bestätigung für die vollzogene Anmeldung. Wochenaufenthalt…

Ein Schriftenempfangsschein bzw. eine Meldebestätigung gilt als Quittung für den hinterlegten Heimatschein und gleichzeitig als Bestätigung für die vollzogene Anmeldung. Wochenaufenthalter/Nebenniederlasser sowie Einwohner mit ausländischer Nationalität erhalten eine Meldebestätigung.

Sofern ein Duplikat des Schriftenempfangsscheines oder der Meldebestätigung benötigt wird, kann diese entweder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle oder via Online-Schalter bezogen werden.

Bei persönlicher Vorsprache wird ein amtlicher Ausweis benötigt. Das Duplikat kostet CHF 10.00. (bei Online-Bestellung wird eine Zustellgebühr von CHF 1.00 verrechnet)

Wohnsitzbestätigung

Sofern für amtliche Angelegenheiten oder zu einem anderen Zweck ein Wohnsitz nachgewiesen werden muss, stellt die Einwohnerkontrolle eine Bestätigung für Personen mit Wohnsitz in Wald ZH…

Sofern für amtliche Angelegenheiten oder zu einem anderen Zweck ein Wohnsitz nachgewiesen werden muss, stellt die Einwohnerkontrolle eine Bestätigung für Personen mit Wohnsitz in Wald ZH aus. Die Bestätigung kann für Einzelpersonen oder aber auch für die ganze Familie ausgefertigt werden.

Die Wohnsitzbestätigung kann via Online-Schalter oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.

Bei persönlicher Vorsprache wird ein amtlicher Ausweis benötigt. Die Wohnsitzbestätigung kostet CHF 30.00 (bei Online-Bestellung wird eine Zustellgebühr von CHF 1.00 verrechnet).


Weiterführende Informationen:

Wohnsitzbestätigung für SBB
Sofern eine Wohnsitzbestätigung für die SBB benötigt wird, können die Personalien auf dem Formular der SBB, durch die Einwohnerkontrolle bestätigt werden. Die Bestätigung von Personalien kostet CHF 15.00.

Apostille/Überbeglaubigung
Falls die Wohnsitzbestätigung für das Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde in der Regel eine Überbeglaubigung. Bei einer Überbeglaubigung wird die Echtheit der amtlichen Originalunterschriften auf diesen Dokumenten bescheinigt. Weitere Informationen sind direkt bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich einzuholen.

Zugehörige Objekte

Name Download
Frage