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Amtl. Publikation: Initiative «Mindestabstand von industriellen Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden»; Teilrevision Nutzungsplanung; Öffentliche Auflage

8. März 2024

Der Gemeinderat Wald ZH hat am 4. März 2024 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Umsetzung der Einzelinitiative «Mindestabstand von industriellen Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden» zuhanden der öffentlichen Auflage, Vorprüfung und Anhörung nach § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) verabschiedet.

Die Unterlagen liegen während 60 Tagen – vom 8. März bis 7. Mai 2024 – im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 6, Abteilung Raumentwicklung und Bau, 2. Obergeschoss, zur Einsichtnahme auf oder können auf der Website der Gemeinde Wald ZH (nachstehend unter "Dokumente") eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann sich jedermann zum Inhalt der Vorlage äussern. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Wald ZH, Bahnhofstrasse 6, 8636 Wald ZH, zu richten. Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Es werden nur Einwendungen behandelt, die sich auf Gegenstände der Vorlage beziehen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.

Gemeinderat Wald ZH
 

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Teilrevision Nutzungsplanung Windkraft Bericht Art. 47 RPV Download 0 Teilrevision Nutzungsplanung Windkraft Bericht Art. 47 RPV
Teilrevision Nutzungsplanung Windkraft BZO Synopse Download 1 Teilrevision Nutzungsplanung Windkraft BZO Synopse